
Volker Beck ist erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Mitglied im Parteirat der Grünen.
Er lebt offen in einer schwulen Lebensgemeinschaft und hat bereits 1992 im Bundestag die Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften auf die Tagesordnung gesetzt.
Beck setzte schließlich auch das 1. Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare durch, das am 1. August 2001 in Kraft trat und verteidigte es erfolgreich gegen die Klagen der Länder Bayern, Sachsen und Thüringen vor dem Bundesverfassungsgericht. Er gilt praktisch als "Vater" dieses Gesetzes.
Damit gab er sich aber nicht zufrieden, sondern setzte sich gegen den heftigen Widerstand von CDU/CSU dafür ein, dass ein Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts durchgesetzt wurde. Dieses ist am 1.1.2005 in Kraft getreten und es wurden damit viele noch bestehende Unterschiede zur Ehe aufgehoben.